betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Stadt Thun vom 7. Oktober 2022 (Fall-Nr. 942/2022-0530; Nutzungsänderung Gemeinschaftsraum/Disponibel zu Wohnraum) I. Sachverhalt 1. Mit baupolizeilicher Anzeige vom 7. Juli 2022 machten die Beschwerdeführenden als Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer der Liegenschaft C.________weg 8 in Thun geltend, ein im Untergeschoss des Mehrfamilienhauses vorhandener Disponibelraum mit der Parzellennummer Thun 1 Grundbuchblatt Nr. M.________ werde entgegen der Baubewilligung nicht als Gemeinschaftsraum, sondern als Wohnraum genutzt.