Die Beschwerdeführerin gab auf dem Formular Selbstdeklaration Baukontrolle 2 vom 1. Juli 2019 an, die Umgebungsgestaltung sei noch nicht fertigstellt und der Zeitpunkt der Fertigstellung noch offen.9 Auf Nachfrage der Gemeinde vom 25. Oktober 2021, dass dieser Umstand den Bedingungen und Auflagen aus der Bewilligung der Projektänderung vom 21. Juni 2018 widerspreche, reagierte die Beschwerdeführerin zuerst nicht und gab dann an, es seien Abklärungen zum Erhalt der Grundmauern im Gange.10 Anlässlich der Bauabnahme vom 4. April 2022 gab die Beschwerdeführerin zu Protokoll, die Projektänderung [für die Umgebungsgestaltung zwecks Erhalt der Grundmauern] werde ca. Sommer 2022 eingereicht. Das