Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 31. Januar 2017 komplett abzubrechen und zu entfernen. In der Projektänderung hielten das AGR und die Gemeinde Meiringen als Nebenbestimmung denn auch fest, dass die historische Bausubstanz – die Grundmauern des alten Wohnhauses – spätestens bis zur Fertigstellung des neuen Wohnhauses zu entfernen und das Terrain zu rekultivieren sei. Dies unter dem Vorbehalt, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Fortbestand der Grundmauern mittels einer neuerlichen Projektänderung in der Umgebungsgestaltung des neuen Wohnhauses bewilligt werde.