Die Gemeinde Meiringen verweist in ihrer Vernehmlassung auf die Abklärungen beim Archäologischen Dienst und bemerkt, dass «in Abwägung des Tatbestandes, welcher im Fachbericht des AGR vom 23. Mai 2018 verfügt worden sei, der Sachverhalt klar sei.» Das AGR verzichtet auf eine inhaltliche Stellungnahme im Beschwerdeverfahren und verweist auf seine Verfügung vom 23. Mai 2018 zur Projektänderung.