4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,6 führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Die Gemeinde Meiringen hält mit Vernehmlassung vom 29. November 2022 an ihrer Verfügung vom 5. Oktober 2022 fest. Das vom Rechtsamt angehörte AGR beantragt in seiner Eingabe vom 26. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.