Hierzu läuft ein separates Wiederherstellungsverfahren («1. Wiederherstellungsverfügung»), welches vom vorliegenden Beschwerdeverfahren zu Grunde liegenden Wiederherstellungsverfahren («2. Wiederherstellungsverfügung») getrennt wurde.5 Ebenfalls an der Bauabnahme stellte die Baupolizeibehörde fest, dass die Nebenbestimmung der Bewilligung der Projektänderung vom 21. Juni 2018 nicht erfüllt wurde. 2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 5. Oktober 2022 («2. Wiederherstellungsverfügung») ordnete die Gemeinde Meiringen sodann folgende Massnahmen an: