Im Rahmen der Abbrucharbeiten des bestehenden Wohnhauses kam historische Bausubstanz zum Vorschein. Aus den darauffolgenden Abklärungen inkl. einer Begehung, in Anwesenheit der Bauherrschaft, dem Architekten, dem Archäologischen Dienst sowie dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern und dem Bauinspektor der Gemeinde, resultierte eine Projektänderung für das «Verschieben des Gebäudes um 5.00 m nach Südosten» zur Baubewilligung vom 31. Januar 2017. Damit konnte mit dem Bau des neuen Wohnhauses begonnen werden, ohne dass die historische Bausubstanz (Grundmauern) betroffen war, damit die Bauherrschaft hierfür Zeit für eine geeignete Lösung bekam. Dieser Projektänderung wurde