4. Die Gemeinde Ipsach hat der Beschwerdeführerin einen Drittel der Parteikosten, ausmachend CHF 1023.35, zu ersetzen. IV. Eröffnung - Frau Rechtsanwältin D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Ipsach, Bauverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat