Die Kostennote der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin beläuft sich auf CHF 4582.75 (Honorar CHF 4185.00, Auslagen CHF 70.10, Mehrwertsteuer CHF 327.65). Mit Schreiben vom 9. Januar 2023 (richtig: 9. Februar 2023) beantragt die Gemeinde eine Reduktion des Honorars um zwei Drittel, eine Kürzung der darin aufgeführten Auslagen und eine Streichung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer, soweit die Honorarnote für den Entscheid überhaupt relevant sein sollte.