3. Am 9. November 2022 reichte die Beschwerdeführerin eine Rechtsverweigerungsbeschwerde bei der BVD ein. Sie beantragt, die Gemeinde sei anzuweisen, die amtlichen Akten im baupolizeilichen Verfahren G.________strasse 3a um alle Angaben der am 31. Januar 2022 eingegangenen Meldung hinsichtlich nicht bewilligter Wohnnutzung zu vervollständigen / zu berichtigen und ihr uneingeschränkte Einsicht in diese gesamten Akten zu gewähren, insbesondere seien sämtliche Angaben zur meldenden Person herauszugeben.