Beschwerdeführerin reichte am 4. August 2022 ein nachträgliches Baugesuch ein. Mit Entscheid vom 22. Dezember 2022 erteilte die Gemeinde dem ersuchten Bauvorhaben «Umnutzung Büroräume OG rechts zu einer Hauswartswohnung mit Einbau einer Küche anstelle der Teeküche» den Bauabschlag und verfügte dabei gleichzeitig die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Eine dagegen erhobene Beschwerde der Beschwerdeführerin ist derzeit bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) hängig (BVD 110/2023/12).