Am 31. Januar 2022 ging bei der Gemeinde eine Meldung ein, wonach im September 2021 eine Wohnung an der G.________strasse 3a zur Miete ausgeschrieben worden sei.2 Gestützt auf diese Meldung eröffnete die Gemeinde ein Wiederherstellungsverfahren. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs und verschiedenen Stellungnahmen der Beschwerdeführerin erliess die Gemeinde die Wiederherstellungsverfügung vom 1. Juli 20223, in welcher sie die Beschwerdeführerin anwies, die widerrechtlich erstellten Küchen im ersten Obergeschoss links und rechts innert sechs Monaten ab rechtskräftiger Verfügung zu entfernen und die als Wohnnutzung genutzten Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss rechts wieder der bewilligten