III. Verfügung Aufgrund des oben aufgeführten Sachverhalts wird die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gestützt auf Art. 46 BauG wie folgt verfügt: a. Gestrichen. b. Der Baupolizeibehörde ist innert zwei Monaten nach Eintreten der Rechtskraft dieser Verfügung eine Dokumentation einzureichen, aus der ersichtlich ist, dass der Einlauf des ständig laufenden Sickerwassers auf der Westseite der Liegenschaft dicht verschlossen wurde. c. Gestrichen. d. Unverändert. e. Unverändert. f. Unverändert.