Somit ist die Bedeutung der Streitsache als gut durchschnittlich einzustufen. Gleiches gilt bei den sich stellenden Rechtsfragen für die Schwierigkeit des Prozesses, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Parteianwalt bereits am Ende des vorinstanzlichen Verfahrens beteiligt war. Daher erscheint ein Honorar von CHF 6500.– als angemessen. Insgesamt belaufen sich die Parteikosten somit auf CHF 7103.25 (Honorar CHF 6500, Auslagen CHF 95.40, Mehrwertsteuer CHF 507.85). III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Grosshöchstetten vom 6. Januar 2022 wird wie folgt angepasst: