Folglich haben die Beschwerdeführenden neben der Beschwerde lediglich eine weitere kurze Stellungnahme eingereicht. Zusätzlich haben die Beschwerdeführenden Einsicht in weitere Akten genommen, was ebenfalls mit einem gewissen Aufwand verbunden war. Hinsichtlich der Bedeutung der Streitsache erscheint die Darstellung der Beschwerdeführenden, der Anschluss im Trennsystem würde für sie quasi einen Abbruch bedeuten, als übertrieben. Immerhin ist einzuräumen, dass die Streitsache für sie von erheblicher Bedeutung ist. Somit ist die Bedeutung der Streitsache als gut durchschnittlich einzustufen.