Beschwerdeführenden beläuft sich auf CHF 9128.– (Honorar CHF 8380.–, Auslagen CHF 95.40, Mehrwertsteuer CHF 652.60). In der Kostennote wird geltend gemacht, die Schwierigkeit des Verfahrens sei als leicht überdurchschnittlich, die Bedeutung der Sache als überdurchschnittlich und der gebotene Zeitaufwand als durchschnittlich zu bewerten. Die besondere Schwierigkeit bestätige auch die Gemeinde, die zahlreiche externe Fachpersonen habe beiziehen müssen.