Rechnungen. Die Rechnungen der S.________ GmbH für das vorliegende Geschäft und einen Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. Dezember 2021 belaufen sich auf CHF 10 770.–,39 die Rechnungen der Kanzlei T.________ für das vorliegende Geschäft und einen Zeitraum zwischen dem 20. September 2019 und dem 22. Dezember 2021 auf CHF 10 052.10.40 Vielmehr hat die Gemeinde korrekterweise nur eine angemessene Gebühr erhoben, die dem Zeitaufwand entspricht, der entstanden wäre, wenn sie selber gehandelt hätte. 11. Kosten des Beschwerdeverfahrens