- Die Vorinstanz stelle eine Position «Verschiedenes» für «Porto, Kopien, Telefon etc.» in Rechnung. Dies genüge der Begründung der Forderung jedoch nicht. Der Betrag von CHF 110.– scheine sehr hoch für den erbrachten Aufwand. Die Gemeinde habe einen detaillierten Auszug aus ihrem System über die Auslagen vorzulegen. Bei Gesamtkosten von deutlich über CHF 10 000.– machen die geltend gemachten Auslagen weniger als ein Prozent aus. Unter diesen Umständen wäre es unverhältnismässig, für diese Auslagen einen detaillierten Auszug zu verlangen. Die geltend gemachten Auslagen sind angesichts des umfangreichen Verfahrns in ihrer Höhe ohne weiteres glaubhaft und daher nicht zu beanstanden.