- Am 6. Oktober 2021 würden erneut CHF 480.– für eine verfahrensleitende Verfügung fakturiert, dies trotz der bereits hohen Positionen vom 2. Juli 2021, 28. Mai 2018 und 12. Mai 2021. Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Am 6. Oktober 2021 hat die Gemeinde erneut eine Verfügung erlassen, wofür die Verrechnung eines Aufwands von vier Stunden (CHF 480.–) angemessen erscheint. Daran vermag der bereits angefallene Aufwand für die Positionen vom 2. Juli 2021, 28. Mai 2018 und 12. Mai 2021 nichts zu ändern. - Ein Betrag von CHF 160.– für die Zustellung von Akten sowie eine Fristverlängerung (19. Oktober 2021) sei völlig unverhältnismässig.