- Müsse die Gemeindebehörde externes Fachwissen einholen, da sie dieses selbst nicht liefern könne, so dürfe sie dieses nicht weiterverrechnen. CHF 360.– für die «technische Beurteilung Bericht AWA» vom 14. September 2021 seien deshalb nicht gerechtfertigt. Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Die Gemeinde musste den Bericht des AWA vom 19. August 2021 auswerten («technisch beurteilen»). Dazu kontaktierte die Gemeinde auch noch einmal das AWA telefonisch und erstellte dazu eine Telefonnotiz vom 17. September 2021 mit Ergänzung vom 23. September 2021. Dass die Gemeinde dafür einen Aufwand von drei Stunden (CHF 360.–) verrechnete, ist nicht zu beanstanden.