Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Dass für die Verfügung vom 2. Juli 2021 ein Aufwand von fünf Stunden (CHF 600.–) verrechnet wurde, erscheint angemessen. Neben dem eigentlichen Verfassen der Verfügung mussten insbesondere auch die Fragestellungen an das AWA erarbeitet werden. An der Verhältnismässigkeit des Aufwands ändern weder die Verfügung vom 28. Mai 2018 noch der Bericht vom 12. Mai 2021 etwas. Auch wenn bei der Erstellung der Verfügung vom 2. Juli 2021 auf diese Unterlagen zurückgegriffen werden konnte, musste die Verfügung dennoch neu konzipiert und geschrieben werden.