- Am 18. Mai 2021 würden CHF 360.– für die Begleitung der Kostenschätzung aufgeführt. Die P.________ GmbH sei gemäss ihrer eigenen Rechnung nur 1.25 Stunden tätig gewesen, dies inklusive An- und Rückfahrt von insgesamt 50 km. Der Betrag sei daher völlig überrissen und nicht begründet. 34 Siehe Vorakten pag. 077 und 079 35 Siehe Rechnung vom 16. Januar 2018, Vorakten pag. 330 36 Siehe Vorakten pag. 332 37 Vorakten pag. 234 ff. 23/29 BVD 120/2022/5