__ AG begleitet.35 Da die zweiten Aufnahmen der G.________ AG gemäss Rechnung vom 4. März 2021 sieben Stunden (zwei Mal 3.5 h) gedauert haben,36 ist die Gebühr von CHF 780.–, was einem Aufwand von 6.5 Stunden entspricht, nicht zu beanstanden, zumal darin gemäss Gebührenzusammenstellung noch ein Kurzbericht enthalten ist und die tatsächlich Anwesenheit vor Ort somit noch kürzer gewesen sein dürfte.