__ AG besprochen werden mussten, ist ebenfalls genauso nachvollziehbar wie die Höhe des dafür verrechneten Aufwands von einer beziehungsweise zwei Stunden (CHF 120.– bzw. CHF 240.–). Für den Aufwand im Zusammenhang mit der Information der Bauherrschaft existiert 33 Siehe Vorakten pag. 081 22/29 BVD 120/2022/5