Hinsichtlich des Gebührenpostens vom 8. Dezember 2020 kann auf die Beilage zum Schreiben vom 5. Januar 2021 «Plan mit Zugangspunkten Kanalfernsehaufnahmen»33 verwiesen werden. Dass dafür eine «Leitungs-/Schachtaufnahme vor Ort» erforderlich war, ist ebenso nachvollziehbar wie der dafür geltend gemachte Aufwand von drei Stunden (CHF 360.–). Dass zusätzlich dazu die Kanalfernsehaufnahmen vorgängig organisiert und mit der dafür beauftragen G.________ AG besprochen werden mussten, ist ebenfalls genauso nachvollziehbar wie die Höhe des dafür verrechneten Aufwands von einer beziehungsweise zwei Stunden (CHF 120.– bzw. CHF 240.–).