__ AG habe der Gemeinde ohnehin eine Dokumentation zugestellt. Einerseits sei fraglich, weshalb überhaupt eine erneute professionelle Kanalfernsehaufnahme notwendig gewesen sei, andererseits sei davon auszugehen, dass die Kosten geringer gewesen wären, hätte die Gemeinde wieder dasselbe Unternehmen beigezogen. Die Kosten der Gemeinde von CHF 1620.– für die erneute Kanalinspektion sowie der G.________ AG von CHF 2148.60 seien unverhältnismässig überhöht und stünden in keinem Verhältnis zum Wert der erbrachten Leistung.