Schliesslich würden am 5. Januar 2021 CHF 120.– für die Information der Beschwerdeführenden über die erneuten Aufnahmen in Rechnung gestellt. Insgesamt seien damit für die Vorbereitung einer Wiederholung der professionellen Schachtaufnahmen CHF 840.– fakturiert worden. Dies stehe in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Für die Durchführung der erneuten Kanalinspektion am 24. Februar 2021 würden sodann weitere CHF 780.– in Rechnung gestellt. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Anwesenheit des Bauinspektorats während der gesamten Dauer der Kanalinspektion vor Ort notwendig gewesen sei. Die G.________ AG habe der Gemeinde ohnehin eine Dokumentation zugestellt.