- Am 8. Dezember 2020 hätten «Leitungs-/Schachtaufnahmen vor Ort» stattgefunden, wofür CHF 360.– fakturiert würden. Da keine Rechnung einer Unternehmung für die Aufnahme vorliege, sei fraglich, wie diese Aufnahme vor Ort ausgesehen habe. Trotz dieser zeitaufwändigen Aufnahme vor Ort würden am 17. Dezember 2020 nochmals CHF 120.– für die Organisation erneuter Kanalfernsehaufnahmen fakturiert, um am 23. Dezember 2020 nochmals CHF 240.– für die Besprechung der erneuten Kanalinspektion mit der G.________ AG zu verrechnen. Schliesslich würden am 5. Januar 2021 CHF 120.– für die Information der Beschwerdeführenden über die erneuten Aufnahmen in Rechnung gestellt.