- Für die «Beantragung und Verarbeitung Akteneinsicht in Strafverfahren» vom 30. März 2020 würden CHF 260.– in Rechnung gestellt. Dieser hohe Betrag sei nicht nachvollziehbar und scheine nicht angemessen. Die Beschwerdeführenden hätten die Gemeinde von sich aus darüber informiert, dass das von der Gemeinde eingeleitete Strafverfahren gegen ihren Bauführer wegen angeblicher Widerhandlungen gegen die Bauvorschriften nicht an die Hand genommen worden sei. Das Strafverfahren habe sodann den Bauleiter, nicht die Beschwerdeführenden selbst betroffen, diese hätten im Rahmen des Strafverfahrens auch nicht ausgesagt oder sich sonst wie beteiligt.