- Am 14. und 23. November 2019 würden total CHF 180.– für die erneute Gewährung des rechtlichen Gehörs und die Verarbeitung der Stellungnahme aufgeführt. Die erneute Gewährung des rechtlichen Gehörs – obwohl sich in der Zwischenzeit nichts Neues ergeben gehabt habe – wäre nicht nötig gewesen, hätte die Vorinstanz das Verfahren gemäss dem Beschleunigungsgebot fortgeführt, und nicht «wegen Personalengpässen» während 1.5 Jahren liegenlassen. Die Kosten könnten nicht den Beschwerdeführenden auferlegt werden.