Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Der Gemeinde ist in diesem Zusammenhang nicht nur Aufwand für das Verfassen des Schreibens vom 28. Mai 201832 entstanden, dieses Schreiben musste auch vorbereitet werden, indem die vorhandenen Unterlagen gesichtet und über das weitere Vorgehen entschieden werden musste. Der verrechnete Aufwand von zwei Stunden erscheint dafür verhältnismässig.