Verfahrensverzögerungen noch für fehlendes Fachwissen der Gemeinde müssten die Beschwerdeführenden aufkommen. Folgende Positionen in der Gebührenzusammenstellung werden konkret gerügt: - Am 08.01.2018 werde «Auftrag Untersuchung Kanalisation an B.________» verrechnet. Gemäss der Rechnung der B.________ AG sei der Auftrag jedoch am 1. November 2017 erfolgt, gemäss der Rechnung der O.________ AG sei die Kanalfernsehkontrolle am 6. Dezember 2017 durchgeführt worden.