Grundsätzlich richtig ist die Kritik der Beschwerdeführenden, dass zu erwarten wäre, dass eine Kanalfernsehaufnahme gereicht hätte. Allerdings ist die Bauherrschaft mit ihrem intransparenten Verhalten dafür verantwortlich, dass bei der ersten Kanalfernsehaufnahme nicht der gesamte relevante Sachverhalt abgeklärt werden konnte. So hat die Bauherrschaft erst anlässlich der zweiten Kanalfernsehaufnahme aufgeklärt, woher das eindringende Wasser stammt, und eingeräumt, dass bewusst ein Rohr angebohrt wurde, um den Grundwasserspiegel mit einer Sickerleitung abzusenken.