29 Siehe Vorakten pag. 329 bis 335 30 Siehe Vorakten pag. 337 f. 31 Vgl. Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 33a N. 1 19/29 BVD 120/2022/5 Kostenüberwälzung solcher Auslagen auf die Beschwerdeführenden besteht mit Art. 51 BewD in Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 und Art. 6 Gebührenreglement eine gesetzliche Grundlage, dies sowohl im alten als auch im neuen Gebührenreglement.