Die O.________ AG habe am 6. Dezember 2017 eine Kanalfernsehkontrolle durchgeführt und dafür CHF 1837.10 in Rechnung gestellt. Die B.________ AG habe am 16. Januar 2018 Rechnung für «Abklärungen Kanalisationsanschluss» über einen Betrag von CHF 2619.25 gestellt. Aus der Abrechnung ergebe sich, dass die B.________ AG die Kanalfernsehaufnahmen begleitet habe. Es sei jedoch nicht ersichtlich, weshalb die B.________ AG die Kanalfernsehaufnahmen habe begleiten müssen. Die G.________ AG habe am 4. März 2021 eine Rechnung im Betrag von CHF 2148.60 gestellt. Die G.________ AG habe im Februar 2021 erneute Kanalfernsehaufnahmen unternommen und die Leitungsverläufe im Plan erfasst.