d) Weiter rügen die Beschwerdeführenden, soweit die Gemeinde externe Fachpersonen beigezogen habe, könnten Gemeinden, die nicht über das nötige Fachwissen verfügten, Baugesuche zwar durch ein regionales Bauinspektorat, durch die Fachleute einer anderen Gemeinde oder durch private Fachleute prüfen lassen (Art. 33a Abs. 1 und 2 BauG). Von dieser Möglichkeit habe die Baupolizeibehörde Grosshöchstetten Gebrauch gemacht und verschiedene Fachpersonen beigezogen (O.________ AG, B.________ AG, G.________ AG und P.________ GmbH). Die Kosten für dieses Fachwissen könnten aber nicht zusätzlich verrechnet werden (Art. 51 Abs. 2 BewD).