Für normale Verwaltungstätigkeit wird der Aufwand I, für Verwaltungstätigkeit, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordert, wird der Aufwand ll verrechnet. Die Gebühren nach Aufwand werden nach dem Zeitaufwand berechnet, der für die konkrete Dienstleistung erforderlich ist. Der Zeitaufwand ergibt sich aus den Rapporten (Art. 4 Abs. 1 bis 3 Gebührenreglement). Gebühren und Auslagen schuldet, wer eine Dienstleistung nach diesem Reglement veranlasst oder verursacht (Art. 6 Gebührenreglement).