Im vorliegenden Fall kann die Vorgabe einer fix installierten Einstiegshilfe offensichtlich gerade nicht mit einer ad-hoc Einstiegshilfe gleichwertig ersetzt werden. Zudem machen die Beschwerdeführenden auch keine Besonderheiten geltend, die gegen eine fix installierte Einstiegshilfe sprechen würden, 23 BGer 1C_375/2011 vom 28. Dezember 2011 E. 3.3.3 15/29 BVD 120/2022/5