c) Gemäss Amtsbericht Gewässerschutz vom 8. März 2016 sind für die Planung und Erstellung von Anlagen der Grundstück- und Liegenschaftsentwässerung zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften unter anderen die VSA-Norm SN 592 000 massgebend. Der Amtsbericht vom 8. März 2016 wurde in der Baubewilligung vom 10. März 2016 zum Bestandteil des Bauentscheids erklärt, was von der Bauherrschaft so akzeptiert wurde. Insofern handelt es sich bei den Vorgaben gemäss VSA-Norm SN 592 000 hier nicht bloss um eine Entscheidungshilfe, sondern diese sind Bestandteil der Baubewilligung. Zudem erklärt auch das kommunale Recht diese Norm für verbindlich. Gemäss Art.