vorschriftsgemässe Versickerung zu realisieren. Somit hat auch sie den Nachweis für die Einhaltung des minimalen Abstands zu erbringen. Vorliegend bestehen Zweifel an der Einhaltung dieses Abstands (Grundwasseranstieg an der betroffenen Westseite des Hauses und Grundwasser in der Baugrube). Dass gemäss der kantonalen Versickerungskarte das Baugrundstück in der gelben Zone liegt, in welcher der Flurabstand mehr als 3 m beträgt, ändert daran nichts. Die Versickerungskarte gibt nur einen ersten Anhaltspunkt, ob und wie eine Regenabwasserversickerung im Überbauungsgebiet realisierbar ist und in welchen Gebieten hohe Grundwasserspiegel beachtet werden müssen.22