Wird das Dachwasser des Autounterstands via Lichtschacht direkt zur Versickerung gebracht, handelt es sich um eine Versickerung Typ b und braucht folglich einen Schlammsammler. Ist eine Versickerung aufgrund des zu geringen Abstands zum Grundwasser nicht zulässig oder wollen die Beschwerdeführenden keinen Schlammsammler bauen, können sie alternativ wie ursprünglich bewilligt einen Anschluss an die Dachwasserleitung erstellen. Die Beschwerde ist in diesem Punkt unbegründet und daher abzuweisen.