Ein nachträgliches Baugesuch für die tatsächlich realisierte Entwässerung (direkt zur Versickerung via Lichtschacht) wurde nicht gestellt. Eine summarische Prüfung ergibt, dass die aktuelle Versickerung des Carport-Dachwassers auch nicht bewilligungsfähig wäre. Das Dachwasser des Autounterstands wird via Lichtschacht direkt zur Versickerung gebracht. Dabei handelt es sich um eine Versickerung ohne Oberbodenpassage und damit um eine Versickerung Typ b, die einen Schlammsammler benötigt.21 Vorliegend fehlt ein solcher.