Zudem hat sich im vorliegenden Fall gezeigt, dass ein Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal nicht ohne weiteres möglich ist. Gemäss Darstellung der Beschwerdeführenden besteht ein massgeblicher Niveauunterschied zwischen den öffentlichen Leitungen, d.h. der Regenwasserkanal liegt höher, als der Mischwasserkanal. Deshalb sei ein Anschluss an den Regenwasserkanal in unmittelbarer Nähe zur Parzelle anders als ein Anschluss an den Mischwasserkanal nicht möglich. Vielmehr kommt demnach zur Erreichung des erforderlichen Anschlussniveaus nur ein weiter entfernter Anschlusspunkt hangabwärts in Frage. Diese Darstellung der Beschwerdeführenden wurde von der Gemeinde nicht bestritten.