Welches System bei der Siedlungsentwässerung angewendet wird, bestimmt die zuständige Stelle auf Grund des Generellen Entwässerungsplans (GEP)».18 Im vorliegenden Fall sieht der GEP, auf den das Abwasserreglement explizit verweist, einen Anschluss im Mischsystem vor. Dementsprechend handelt es sich gemäss GEP bei der Kanalisationsleitung, an die im vorliegenden Fall angeschlossen wurde, denn auch nicht um einen Schmutzwasser-, sondern einen Mischwasserkanal.