In einem Schacht vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisationsleitung werden das Sauber- und das Schmutzwasser zusammengeführt und gemeinsam in die Mischwasserkanalisation der Gemeinde abgeführt. Damit wird die Liegenschaft so entwässert, wie dies die gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Aufgrund einer summarischen Beurteilung ist daher davon auszugehen, dass die Entwässerung insofern materiell rechtmässig ist und daher bewilligt werden könnte.