Aus den vorhandenen Unterlagen ist daher zu schliessen, dass die Gemeinde von der Bauherrschaft nur darüber orientiert wurde, dass das Sauberabwasser nicht in den Regenwasserkanal eingeleitet, sondern versickert werde. Über die Einleitung des Sauberabwassers in die Kanalisation wurde die Gemeinde demnach nicht informiert, weshalb sie dafür auch keine Zustimmung erteilen konnte. Aufgrund der vorhandenen Unterlagen ist davon auszugehen, dass die Gemeinde vom Anschluss im Mischsystem erst aus dem im Mai 2017 nachgereichten Revisionsplan vom 15. Dezember 2016 erfahren hat.