gemäss Plan vom 18. Februar 2016 ohnehin ein Blindanschluss ohne Kontrollschacht vorgesehen. Gemäss Aktennotiz werde die Baufirma bei offenem Graben Fotos und Einmasse erstellen und der Gemeindeverwaltung zur Verfügung stellen. Weiter ist in dieser Aktennotiz festgehalten, dass das anfallende Meteorabwasser gemäss erster Eingabe auf der Parzelle versickert werde, es müsse somit keine Sauberwasserleitung erstellt werden. Einer handschriftlichen Aktennotiz vom 20. Mai 2016 von Herrn J.________ zum gleichen Telefongespräche kann zusätzlich entnommen werden, dass die Baufirma zu gegebener Zeit Fotos usw. von der Versickerungsanlage einreichen werde.