Die Gemeinde bestreitet in der angefochtenen Verfügung, einem Anschluss im Mischsystem zugestimmt zu haben. Sie habe dies weder förmlich noch mündlich bewilligt. Die Gemeinde sei von der Bauherrschaft nicht über die Einleitung des nicht verschmutzten Abwassers in die Schmutzwasserkanalisation informiert worden. Sie habe die Abweichungen vom bewilligten Projekt erst aufgrund hartnäckiger Nachfragen nach weiteren Unterlagen festgestellt beziehungsweise feststellen können.