Nachdem festgestellt worden sei, dass eine Versickerung nicht möglich sei, sei die zuständige Behörde direkt informiert worden, um eine Lösung zu finden. Die Beschwerdeführenden seien gemäss dem Amtsbericht Gewässerschutz vom 8. März 2016 vorgegangen, wonach die Situation auf Ersuchen der Bauherrschaft neu beurteilt werde, falls sich im Verlauf der Aushubarbeiten zeigen sollte, dass wesentliche Sicker- oder Grundwasservorkommen angetroffen würden. Auf mehrmaliges Drängen der Bauherrschaft habe J.________ im Namen der Betriebskommission schliesslich telefonisch seine Zustimmung zur neu vorgesehenen Entwässerung im Mischsystem erteilt.