c) Die Beschwerdeführenden machen geltend, diese Projektänderung sei ihnen von der Gemeinde bereits bewilligt worden. Ursprünglich sei gemäss Kanalisationsplan vom 26. November 2015 die Versickerung des Sauberwasser geplant gewesen. Danach sei gemäss Plan «Medien und Untergeschoss» vom 18. Februar 2016 kurzzeitig angedacht worden, im Trennsystem zu entwässern. Diese Idee sei dann aber wiederum zu Gunsten einer Versickerung aufgegeben worden. Die Versickerung sei am 20. Mai 2016 unbestrittenermassen bewilligt worden. Nachdem festgestellt worden sei, dass eine Versickerung nicht möglich sei, sei die zuständige Behörde direkt informiert worden, um eine Lösung zu finden.